Billigkeitsausnahmen vom Formerfordernis
Siehe auch die Fallgruppen zu Formausnahmen sowie die Musterlösung zum Edelmannfall.
Rechtssicherheit versus Einzelfallgerechtigkeit
Grundsatz: Klare, ausnahmslose Regel
Vorteil: Rechtssicherheit
Wie immer liegt der Vorteil einer klaren, ausnahmslosen Regel darin, dass die Parteien genau wissen, woran sie sind, also wann ein Rechtsgeschäft (nicht) nichtig ist. Angesichts dieser Vorteile rechtsklarer Vorgaben ist die Rechtsprechung sehr zurückhaltend darin, die gesetzlichen Formvorgaben abzuändern.
Ausblick: Fallgruppen
Völlig vermeiden lassen sich Ausnahmen jedoch nicht. Das „Leben da draußen“ ist zu vielschichtig, als dass die gesetzlichen Voraussetzungen durchweg zu – gemessen an den Parteiinteressen – akzeptablen Ergebnissen führen würden. Immerhin lassen sich hier einige Fallgruppen unterscheiden.
Durchbrechung nur in besonderen Fällen
Treu und Glauben
Eine einfach subsumierbare Formel dafür, wenn eine gesetzliche Formvorgabe im Einzelfall ignoriert werden kann, gibt es leider nicht. Die Rechtsprechung bemüht etwa Treu und Glauben (
Schlechthin untragbare Ergebnisse
So müsse die Formvorgabe etwa zu „nicht nur harten, sondern schlechthin untragbaren Ergebnissen“ führen. Oft wird auf eine (drohende) „Existenzgefährdung“, eine „besonders schwere Treuepflichverletzung“, einen „unerträglichen Widerspruch zum eigenen Vorverhalten“ oder eine „besondere Fürsorgepflicht“ verwiesen, um hier nur einige Formulierungen aufzugreifen.
Rechtsfolgen
Nichtanwendung der Formvorschrift
Hält man es nach
Das wiederum führt meistens zu einem Erfüllungsanspruch, für den Du dann aber nochmals fragen solltest („Ergebniskontrolle“), ob es nicht angemessener ist, nur das positive Interesse oder nur das negative Interesse zuzubilligen (dazu gleich).
Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo oder Delikt
Culpa in contrahendo?
Sofern die Gegenseite schuldhaft dazu beitrug, dass die Formvorschrift missachtet wurde oder unbekannt bliebt, besteht regelmäßig ein Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen auf Schadensersatz gem.
Delikt?
Vereinzelt können sich etwa auch aus Delikt Schadensersatzansprüche ergeben. So erfasst
Rechtsfolge: getreu §§ 249 ff. BGB genau ermitteln
In diesen Fällen solltest Du allerdings zweierlei unbedingt ansprechen: Prüfe erstens genau die aus
Dann wäre an sich oft sogar ein Erfüllungsanspruch (z. B. auf Übereignung) konsequent. Wäre der Vertragsschluss hingegen gescheitert, führt der Schadensersatzanspruch von vornherein nur zum negativen Interesse.
Ggf. Korrektur nach Sinn und Zweck der Formvorschrift
Als Nächstes solltest Du fragen, ob es nicht die jeweilige Formvorschrift unterläuft, einen solchen Schadensersatzanspruch zuzusprechen.
Ergebniskontrolle
Kommst Du zum Ergebnis, dass eine Formvorgabe im Einzelfall nicht zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts führen sollte oder dem Betroffenen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, solltest Du die sich ergebende Rechtsfolge nochmals hinterfragen:
Erfüllung
Ignorierst Du die gesetzliche Formvorschrift nach
Ebenso könnte ein nach
Positives Interesse
Oft wirst Du die gesetzliche Formvorgabe wenigstens insofern „respektieren“ wollen, als die von der Ausnahme profitierende Partei lediglich einen Anspruch auf das positive Interesse erhält.
Negatives Interesse
Oder diese Partei erhält gar nur das negative Interesse, weil sie dann zwar nicht das aus dem Rechtsgeschäft Erhoffte erhält, wohl aber (weithin) ohne Schaden bleibt.