Gesetzliche Formvorgaben sind über das gesamte Recht verstreut. Du findest sie etwa bei einzelnen schuldrechtlichen Vertragstypen (siehe zur Schenkung § 518 BGB, für die Bürgschaft § 766 BGB usw.), im Familien- und Erbrecht (vgl. etwa § 1410 BGB für die Ehe oder § 2247 BGB für das Testament), für manche Verpflichtungsinhalte (etwa § 311b Abs. 1 BGB für Verträge zur Übrtragung von Grundstückseigentum) oder für einzelne Verfügungen (siehe z. B. zur Übertragung eines Grundstücks § 925 Abs. 1 BGB).
Du musst also im Dich jeweils interessierenden Rechtsbereich schauen, ob es dafür Formvorschriften gibt, während sich allgemeine Formvorschriften vor allem in den §§ 125 ff. BGB finden. Das erleichtert die Suche. Vergiss aber nicht § 311b BGB.