StrgK
zB „433 bgb“ oder „Form“
Iuphoria

Handlungswille

Begriff

Der Handlungswille (bzw. das Handlungsbewusstsein) ist das Bewusstsein, überhaupt ein äußeres menschliches Verhalten zu tätigen oder dieses zu unterlassen. „Handeln“ meint hier „so ziemlich alles“, nämlich ein Tun wie Unterlassen. Es ist deshalb erst das subjektiv-psychologische Element des Bewusstseins, das diesem Begriff seine Konturen verleiht. Es geht um einen vom Willen beherrschbaren, körperlichen Vorgang.

Beispiele

Gängige Beispiele sind das Schreiben, ein Kopfnicken oder ein Handschlag. Demgegenüber fehlt der Handlungswille bei bloß reflexhaftem Tun, im Schlaf, bei Niesreizen, bei Krampfzuständen, unter Hypnose oder bei körperlicher Fremdeinwirkung (sog. vis absoluta).

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