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zB „433 bgb“ oder „Form“
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Kommentare

In sogenannten Kommentaren werden Gesetze geordnet nach den einzelnen Vorschriften erläutert. Wer also in einem BGB-Kommentar eine Norm aufschlägt, erfährt dort typischerweise über deren Tatbe­standsmerkmale, die hierzu ergangene Rechtsprechung, ihren Sinn und Zweck und über unklare bzw. umstrittene Einzelfragen. Bisweilen und je nach Größe des Kommentars finden sich auch Entstehungs­geschichte, historische Vorbilder oder rechtsvergleichende Ausführungen.

Anschaffen musst Du Dir solche Kommentare nicht, sie sind vor allem für wissenschaftliche Vertiefung oder die praktische Arbeit eines Juristen relevant und über Fachbibliotheken zugänglich. Als Student hast Du oft online Zugriff. Näheres erfährst Du bei Deiner Bibiliothek. Für das BGB gibt es beispielsweise folgende Werke:

Großkommentare

  • BeckOnline-Großkommentar zum Zivilrecht („BeckOGK“, nur online verfügbar)
  • Erman, BGB („Erman“, 2 Bände)
  • Historisch-kritischer Kommentar zum BGB („HKK“, 4. Bände)
  • Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch („MüKo“, 13 Bände)
  • Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (zahlreiche Einzelbände)

Kleine und mittelgroße Kommentare

  • BeckOnline-Kommentar BGB („BeckOK“, nur online verfügbar)
  • Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch: BGB (früher „Palandt“)
  • Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch: BGB
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