Schweigen als Willenserklärung (Fallgruppen)
Einführung
Wie im vorherigen Kapitel erläutert, fingiert das Recht vor allem dort Schweigen als Willenserklärung, wo sich der Schweigende erstens typischerweise nicht verschlechtert und dies zweitens entweder den Vertragsschluss erleichtert oder mehr Rechtssicherheit herbeiführt.
Die einschlägigen Situationen sind teils gesetzlich geregelt und teils richterrechtlich etabliert. Teils sind nur Kaufleute erfasst, teils jegliche Parteien.
NICHT: § 151 S. 1 BGB
Nichts mit dem Schweigen als Willenserklärung hat
Zivilrecht
Vereinbarung
Die Parteien können vereinbaren, dass Schweigen als Willenserklärung gelten soll. Es gilt Vertragsfreiheit. Allerdings muss dieser Vertrag seinerseits allen üblichen Anforderungen genügen.
Schenkungsannahme
In
Wird bewusst geschwiegen, liegt ein schlüssiges Handeln vor. Hier erspart das Gesetz dem Schweigenden die Last, seine Annahme ausdrücklich erklären zu müssen. Die verständige Würdigung gem.
Wird – warum auch immer – unbewusst geschwiegen, fingiert das Recht die Annahme, verzichtet also auf sie. Da der Schweigende beschenkt wird, verwirklicht das typischerweise dessen Interessen und sorgt gleichzeitig für die erstrebte Rechtssicherheit.
Genehmigungen
Schließt ein Minderjähriger einen Vertrag, fingiert
Ähnlich sichert bei einer Stellvertretung
In
Erbschaftsausschlagung
Handelsrecht
Geschäftsverbindung
Mängelrüge
Ähnlich dient es einem reibungslosen Geschäftsverkehr unter Profis, wenn Kaufleute nach
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Richterrechtlich entwickelt – genauer: von bestehenden Handelsbräuchen aufgegriffen – wurde das sogenannte kaufmännische Bestätigungsschreiben.