Täuschung durch Dritte (§ 123 Abs. 2 BGB)
Siehe auch zur Drohung Dritter sowie den Fall zur Täuschung durch Dritte.
Einführung
Täuschungen Dritter berechtigen nach
„kannte oder kennen musste“
Wusste der Anfechtungsgegner von der Täuschung, oder hätte er davon wissen müssen (fahrlässige Nichtkenntnis, vgl. zum Maßstab
Die Interessen des Getäuschten sind hier oft nicht weniger gefährdet. Und der Anfechtungsgegner kann erkennen, dass die Entscheidungsqualität des Irrenden hier leidet.
Beachte bei einer Stellvertretung die Vorschrift des
„Dritter“
Die größere Herausforderung des
Gängige Formulierungen
Oft wird hier auf eine Nähebeziehung des Täuschenden zum Erklärungsempfänger abgestellt oder danach geschaut, wer auf Seiten des Erklärungsgegners (in wessen „Lager“) steht und maßgeblich am Zustandekommen des Vertrags mitgewirkt hat.
Sinn und Zweck
Sachlich steht hinter solchen Formulierungen vor allem die Erwägung, dass wenn eine Seite das Verhalten einer anderen Person gut beeinflussen kann, sie auch das Risiko deren Fehlverhaltens (hier eine Täuschung) tragen sollte.
Bisweilen kann zudem eine Seite die Folgen einer arglistigen Täuschung besser abfedern – etwa angesichts einer großen Anzahl von getätigten Rechtsgeschäften.
Beispiele für „kein Dritter“
Kein Dritter gemäß
Beispiele für „Dritter“
Demgegenüber ist ein Lieferant genauso Dritter i. S. d.
Das wurde in jüngerer Zeit beim sogenannten „Abgasskandal“ wichtig: Käufer eines Volkswagens konnten nicht nach
Ebenso wenig müssen es sich Gesellschafter zurechnen lassen (sie sind also Dritte), wenn einer ihrer Mitgesellschafter einen anderen Mitgesellschafter arglistig täuscht.
Wer sich als Makler oder sonstiger Vermittler darauf beschränkt, ihm rechtlich und wirtschaftlich fernstehende Parteien zum Vertragsschluss zu führen, ist Dritter gem.