Widerrufsrechte
Begriff
Traditionell fand sich der Begriff des Widerrufs vor allem bei der Abgabe in
Hintergrund
Lösungsrechte
Von jeher kennt das Zivilrecht zahlreiche Situationen, in denen es ein Rechtsgeschäft direkt für unwirksam erklärt (Bsp.:
Europäische Rücktrittsvorschriften
Der Widerruf gem.
Sinn und Zweck
Wie auch bei den meisten anderen Lösungsrechten geht es bei den Widerrufsrechten darum, die Parteiinteressen bestmöglich zu verwirklichen und dabei insbesondere eine gewisse Entscheidungsqualität zu gewährleisten. Im EU-Recht steht dabei vor allem der Verbraucher im Vordergrund.
Sachlich knüpft das Recht insbesondere an die folgenden Umstände an:
- die Entscheidungssituation (Bsp.: Haustürgeschäft, Teilzeitwohnrechte),
- die Komplexität des Rechtsgeschäfts bzw. Informationsdefizite (Bsp.: Finanzprodukte; Online-Kauf ohne Inspektion vorab) oder
- die Gefährlichkeit bzw. wirtschaftliche Bedeutung des Rechtsgeschäfts.
Neu ist diese Idee nicht. So schlug man schon im Jahr 1891 auf dem 21. Deutschen Juristentag ein Reuerecht zum Abzahlungskauf vor. Die Kunden würden – psychologisch erklärlich – zum Ankauf entbehrlicher und ihr Leistungsvermögen übersteigender Gegenstände verleitet.
Prüfung (Klausur)
Intelligent lernen
Für den Fall, dass Du einmal das „Glück“ hast, Dich in einer Klausur mit dem Wust detaillierter „Tatbestände“ der
Einstieg mit der Rechtsfolge
Beginne gedanklich (und im Aufbau) wie immer mit der Rechtsfolge, die sich insbesondere in
Tatbestand
Tatbestandsvoraussetzungen sind jeweils, wie für Gestaltungsrechte typisch, erstens ein Widerrufsrecht (hier musst Du dann im Gesetz suchen gehen, Beispiele bilden die §