Willenserklärung
Begriff
Die Willenserklärung ist eine auf die Erzielung von Rechtsfolgen gerichtete, private Willensäußerung und damit das wichtigste zivilrechtliche Instrument privater Rechtssetzung (Privatautonomie). Sie ist Tatbestandsmerkmal jedes Rechtsgeschäfts – darunter des Vertrags – und verlangt typischerweise einen Rechtsbindungswillen (
Ausblick
Gesetzliche Verankerung
Die Willenserklärung wird insbesondere in den
Regelungsinhalte
Dementsprechend vielfältig sind die Regelungsinhalte, angefangen mit der Sicherung von Privatautonomie über die Gewährleistung von Entscheidungsqualität oder die Anforderungen an einen Vertragsschluss bis hin zur Ausgestaltung der vertraglichen Kompetenzverteilung.
Ob und Inhalt
Besonders wichtig ist die Frage, wann genau und mit welchem Inhalt eine Willenserklärung vorliegt, mehr dazu beim Inhalt des Rechtsgeschäfts. Dieser ist das Ergebnis einer ausgeklügelten Arbeitsteilung, bei der nicht nur die Parteien entscheiden (Privatautonomie), sondern auch etwa der Gesetzgeber, Gerichte, Verkehrskreise oder Stellvertreter (heteronome Rechtsetzung).
Störungen
Das Zivilrecht kennt zahlreiche Situationen, in denen es eine Willenserklärung (und damit privatautonomes Handeln) nicht gelten lässt. Insbesondere muss die Bindung nach den
Unterscheidungen und Abgrenzungen
Ähnlich wie bei den Unterscheidungen einzelner Rechtsgeschäfte lassen sich auch Willenserklärungen vielfältig unterscheiden und abgrenzen, etwa nach:
- der Empfangsbedürftigkeit einer Willenserklärung,
- ihrem Gegensatz zu Realakten und geschäftsähnlichen Handlungen oder
- nach der Handlungsform, sei es ein aktives Tun, ein schlüssiges Handeln oder das bloße Schweigen.