Abstraktion und Trennung (Fallerläuterungen)
Hier findest Du einige Erläuterungen speziell zum Fall zu Abstraktion und Trennung. Beachte aber auch die allgemeinen Hinweise zur Anfertigung einer Klausur.
Sachverhalt
Im Fall heißt der Käufer nicht zufällig Konrad und der Verkäufer nicht grundlos Veubel, sondern passen diese Namen zu den Parteien eines Kaufvertrags.
Anspruchsgrundlagen
In einem Gutachten – als auch in einer Klausur – sind sämtliche in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen zu prüfen, hier also sowohl
Hier geht es um die Rückabwicklung des Kaufvertrags angesichts einer Störung (die Minderjährigkeit des K), also das „Zurück“. Damit passt
Der Kaufvertrag sagt nichts zur Eigentumslage!
Nach
Jedes Rechtsgeschäft ist gesondert zu prüfen
Für jedes einzelne Rechtsgeschäft (Kaufvertrag nach
Daher führt etwa
Dingliche Einigung gem. § 929 S. 1 BGB
Sprich bei
- dort so geschrieben steht und
- Du dem Korrektur (und Dir selbst!) damit gleich klarmachst, dass es hier um die Verfügung und nicht etwa den Kaufvertrag geht.
Gleichzeitig sollte Deine Lösung erkennen lassen, dass diese dingliche Einigung schlicht ein Vertrag (und damit ein Rechtsgeschäft) ist.
„etwas“ bei der Leistungskondiktion:
Achte bei
Sei bereits in der Oberfrage präzise, also wirf einleitend die Frage auf, dass K Besitz wie auch Eigentum erlangt haben könnte.
§ 1006 BGB
Die Eigentumsvermutung des