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zB „433 bgb“ oder „Form“
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Begriff

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsinhalte, die der sog. Verwender einseitig stellt. Das BGB erfasst sie in den §§ 305 ff. BGB. Diese Vorschriften verlangen eine ordnungsgemäße Einbeziehung von AGB, um deren Inhalte dann einer umfangreichen Inhalts- und Transparenzkontrolle zu unterziehen.

Fremde Rechtsetzung

Wenngleich es der Verwender und damit eine spätere Vertragspartei ist, der AGB entwirft bzw. für sich entwerfen lässt, geht es hier weithin um eine fremde Rechtsetzung: Der Adressat, etwa der jeweilige Kunde, wird diese selten lesen oder auch nur an deren Existenz denken. Genau deshalb organsiert hier der Staat eine aufwändige Inhaltskontrolle anhand der §§ 307 ff. BGB.

Systematische Verortung

Wenngleich es bei AGB nicht zuletzt auch um den Vertragsschluss, nämlich deren Einbeziehung in den Vertrag, geht, diskutiert man diese Thematik typischerweise im Allgemeinen Schuldrecht des BGB. Dort finden sich auch die einschlägigen Vorschriften, nämlich die §§ 305 ff. BGB.

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