Schwarzkauf
Begriff
Als Schwarzkauf bezeichnet man Kaufverträge, bei denen die Parteien nach außen hin – zum Schein – einen niedrigeren Kaufpreis als untereinander gewollt angeben, um so Steuern zu hinterziehen.
Obwohl Steuerhinterziehung strafbar ist, ist bei diesem Scheingeschäft nach
Hintergrund
Schwarzkäufe sind – wen wundert’s – riskant! Abgesehen von der Strafbarkeit der damit bezweckten Steuerhinterziehung muss ein Notar die Vollziehung eines beurkundeten Grundstückkaufvertrags nach