Abstraktionsprinzip
Begriff
Abstraktion meint, dass die zu trennenden Verpflichtungen und Verfügungen auch in ihrer Wirksamkeit voneinander unabhängig sind: Dass etwa der mit einem Minderjährigen abgeschlossene Kaufvertrag nach
Rückabwicklung
Die sorgfältige Trennung und Abstraktion sorgt dafür, dass bisweilen jemand Inhaber einer rechtlichen Position wie z. B. Eigentum wird, obwohl der Grund für diese Verfügung gar nicht wirksam ist. Ist zwar das Verpflichtungsgeschäft (z. B. ein Kaufvertrag nach
Ist umgekehrt eine Verfügung unwirksam, bleibt das zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft grundsätzlich unberührt. Allerdings sind hier die Vorschriften zu Leistungsstörungen sorgsam zu prüfen.
„Fehleridentität“
Ebenso kann ein und derselbe Sachverhalt nach der gleichen, jeweils zu prüfenden Norm sowohl beim Verpflichtungs- als auch beim Verfügungsgeschäft zur Unwirksamkeit führen (sog. Doppelnichtigkeit oder Fehleridentität): Wer etwa beim Kauf über den Kaufgegenstand getäuscht wurde, kann regelmäßig sowohl den Kaufvertrag (
„Fehleridentität“ ist keine Ausnahme vom Abstraktionsprinzip und daher auch nichts, was Du Dir für eine Klausur merken müsstest. Sofern Du jedes einzelne Rechtsgeschäft gesondert auf seine Wirksamkeit überprüfst, ergibt schlicht die sorgfältige Subsumtion, welches Rechtsgeschäft nach welcher Norm (auch) unwirksam ist.