Verbotsgesetz (§ 134 BGB)
Begriff
Verbotsgesetz i. S. d.
„Verbotsgesetz“
„Gesetz“
Das Einfache vorab: „Gesetz“ i. S. d.
Für ein leicht verdientes Häkchen kannst Du diese Vorschrift (genauso wie etwa bei
„Verbots-“
Nichtigkeit nur bei „Verbotsgesetzen“
Auslegungsfrage
Es ist gar nicht so leicht, tragfähige, überzeugende oder gar eindeutige Argumente dafür zu finden, ob ein Verbotsgesetz vorliegt.
Nach richtiger Ansicht ist das nicht allein einer Auslegung des
Frage Dich insbesondere, ob es für die Verwirklichung des missachteten Gesetzes und der damit verfolgten Anliegen hilfreich oder gar notwendig ist, auch die Nichtigkeit der Rechtsgeschäfte anzuordnen.
Einen gewissen Anhaltspunkt kann die Schwere des verbotenen Verhaltens liefern. Denn umso eher mag dem Gesetzgeber daran gelegen sein, dieses auch durch die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts zu „torpedieren“.
Beispiele
Das Ladenschlussgesetz des Bundeslands X verbietet es, nach 20:00 Uhr Waren an Verbraucher zu verkaufen. Da Stammkunde M jedoch einen guten Draht zu Ladeninhaber L hat, verkauft ihm dieser noch um 20:15 Uhr eine Flasche Rotwein.
Der Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz dient in Lehrbüchern als klassisches Beispiel eines Nicht-Verbotsgesetzes. Der Weinkauf soll also wirksam sein.
Sachlich lässt sich hier argumentieren, dass das Ladenschlussgesetz vor allem den Verkäufer ansprechen will. Deshalb sollte auch nur dieser – etwa durch dort vorgesehene Bußgelder – betroffen sein. Die Privatleute spüren nach dieser Sicht lediglich die Auswirkungen. Gegen den Verkauf von Rotwein „an sich“ hat der Gesetzgeber jedenfalls nichts.
Unternehmer U und Maurer M haben es nicht so mit der Steuer. Daher „verzichtet U auf eine Rechnung“.
Dass U auf eine Rechnung „verzichtet“, ist bei lebensnaher Sachverhaltsinterpretation so zu verstehen, dass er für dieses Geschäft keine Steuern zahlen will. Das wiederum verstößt gegen das Schwarzarbeitsgesetz (
Gegen eine Einordnung als Verbotsgesetz i. S. d.
Dass die Rechtsprechung hier dennoch
Der eifersüchtige E beauftragt Mörder M mit dem Mord seines Nebenbuhlers X.
Auftragsmorde verstoßen gegen
Zwar dürfte eine Nichtigkeit solcher „Aufträge“ (Werkvertrag gem.
Doch mag der Mörder etwa sterben und mögen nunmehr Vergütungsansprüche eines Erben (vgl.
Allerdings würden diese Erben nach
Angesichts der Schwere des Vergehens liegt es zudem nahe, dessen Missbilligkeit auch mittels der Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts auszusprechen.
Zudem vereitelt eine Nichtigkeit hier auch nicht gesellschaftlich erwünschte Aktivitäten. Denn Auftragsmorden lässt sich – anders als etwa der Schwarzarbeit oder dem Warenverkauf nach Ladenschluss – kein sozialer Nutzen entnehmen.
Neben § 134 BGB ist ein Auftragsmord ersichtlich auch sittenwidrig gem.
Klausur
Abstraktions- und Trennungsprinzip
Beachte einmal mehr das Abstraktions- und Trennungsprinzip. Ob das Gesetz auch oder nur das Erfüllungsgeschäft erfassen will, ist wiederum durch Auslegung dieses Gesetzes zu ermitteln.
Roter Faden
Praktisch fällt es nicht immer leicht zu beantworten, ob eine gesetzliche Vorschrift Verbotsgesetz gem.
Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht
Bei einer Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts fehlt es am rechtlichen Grund gem.
Der „Schwarzarbeiterfall“ und vergleichbare Konstellationen sind in fortgeschrittenen Klausuren beliebt, da sich nicht nur das Problem des