Trennung und Abstraktion (Einführung)
Abstraktions- und Trennungsprinzip
Das im BGB verankerte „Abstraktions- und Trennungsprinzip“ meint erstens die Trennung (Unterscheidung) von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft, also etwa des Kaufvertrags nach
Ein Einkauf – drei Rechtsgeschäfte
Es gehört zu den bemerkenswerten Abstraktionen des BGB, dass wenn wir im Supermarkt z. B. Erdbeeren kaufen, wir dann nicht etwa einen Vertrag abschließen, sondern gleich derer drei: Erstens den Kaufvertrag (sog. Verpflichtungsgeschäft), durch den sich der Verkäufer verpflichtet, Besitz und Eigentum an den Erdbeeren zu übertragen, und im Gegenzug der Käufer dazu, den Kaufpreis zu zahlen, vgl.
Ausblick
- Um das Abstraktions- und Trennungsprinzip zu verstehen, solltest Du Verpflichtungsgeschäfte von Verfügungen unterscheiden können.
- Beide Arten eines Rechtsgeschäfts werden nicht nur voneinander getrennt (Trennungsprinzip), sie sind auch in ihrer Wirksamkeit voneinander unabhängig (Abstraktionsprinzip).
- In einer Klausur musst Du damit streng z. B. darauf achten,
- was tatsächlich die Rechtsfolge einer Norm wie
§ 433 Abs. 1 BGB oder§ 929 S. 1 BGB ist, also wozu sie sich überhaupt äußert, - worauf genau eine zu prüfende Norm tatbestandlich abstellt (also ob etwa auf Eigentum, wozu dann
§ 433 BGB nichts sagt) und - was i. S. d.
§ 812 Abs. 1 Alt. 1 BGB (sog. Leistungskonditktion) „erlangt“ wurde, also ob etwa nur Besitz oder auch Eigentum. - Schaue dir dazu die Klausurhinweise zu Abstraktion und Trennung sowie den Fall zu Abstraktion und Trennung an.
- was tatsächlich die Rechtsfolge einer Norm wie
- Schließlich hilft es, Dich nach dem Sinn und Zweck des Abstraktions- und Trennungsprinzips zu fragen.