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zB „433 bgb“ oder „Form“
Iuphoria

Abgabe

Begriff

Die für empfangsbedürftige Willenserklärungen erforderliche Abgabe verlangt, dass die Willenserklärung so geäußert bzw. in den Verkehr gebracht wird, dass mit ihrem Zugang gerechnet werden kann („willentliches Inverkehrbringen“). Hierzu gehört etwa der Einwurf des korrekt adressierten und frankierten Briefs in einen Postbriefkasten.

Gesetzliche Verankerung

Ausdrücklich erwähnt wird die Abgabe in § 130 Abs. 1 S. 1 BGB („die einem anderen abzugeben ist“) für Erklärungen gegenüber Abwesenden. Für gesetzlich nicht geregelte Abgabe mündlicher Erklärungen sind einige Besonderheiten zu beachten.

Abhanden gekommene Willenserklärung

Klassisches Gegenbeispiel einer Abgabe ist der Fall, dass der schon fertig entworfene Brief unautorisiert zur Post gegeben wird, obwohl der Verfasser noch darüber schlafen wollte (abhandengekommene Willenserklärung).

Vermieter Valentin ist mit seiner Mieterin M unzufrieden und möchte ihr daher kündigen. Er verfasst das fertig unterschriebene und an M addressierte Schreiben, lässt es aber auf seinem Schreibtisch liegen, weil er „darüber nochmals schlafen möchte“. Seine Sekretärin S sieht das Schreiben, frankiert es und gibt es zur Post.

Hier fehlt es an einer nach § 130 Abs. 1 S. 1 BGB „wirksamen“ Willenserklärung, da der „Erklärende“ das Schreiben noch nicht selbst willentlich in den Verkehr gebracht hat. Jedoch sollte der Adressat analog § 122 BGB das negative Interesse verlangen können, da er ähnlich schützenswert ist wie in den dort ausdrücklich erfassten Fällen.

Um Gottes willen und gerade für noch so tolle Examensergebnisse: Fange bei solchen kleinen Problem nicht an, einzelne Meinungen („die herrschende Ansicht X, die abweichende Ansicht Y“ usw.) anzuführen, um Dich dann für „Ansicht X/Y“ zu „entscheiden“. Nenne stattdessen kurz die Sachargumente und frage Dich absichernd nach dem roten Faden der Klausur.

Rechtsbindungswille?

Fehlt es an einer Abgabe, fehlt es oft auch an einem Rechtsbindungswillen (vgl. § 145 BGB), was Du dann ergänzend erwähnen kannst. Das gilt auch für den obigen Fall einer abhanden gekommenen Willenserklärung.

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