Abstraktion im BGB (Vorteile)
Einführung
Bisweilen wird besonders dem BGB vorgeworfen, lebensfremde, weil unnötig abstrahierende Begriffe wie etwa den des „Rechtsgeschäfts“ zu verwenden. Doch hat diese Abstraktion gute Gründe und hilft uns bei einer schnellen, breiten und tiefen Erfassung jedes Zivilrechts. Wir sollten uns dieser Herausforderung von Anfang an stellen, zumal das gleich noch einen weiteren Vorteil mit sich bringt: Solches juristisches Arbeiten und Lernen macht dann sogar noch deutlich mehr Spaß und ist wegen des damit verbundenen Verstehens viel spannender und persönlich befriedigender.
Mehr erfassen mit weniger Recht
Wie das? Zunächst bewahren uns die Abstraktionen des BGB davor, für verschiedenste Rechtsgeschäfte (z. B. Kauf, Miete, Werkvertrag, Dienstvertrag, Gesellschaftsvertrag, Verwahrung, Leihe, Geschäftsbesorgung) immer wieder aufs Neue andere Regeln zu erlernen und voneinander zu unterscheiden. Du musst also nur ein einziges Mal erlernen und verstehen, wann und warum sich ein „Rechtsgeschäft“ wegen arglistiger Täuschung (vgl.
Nicht nur für den Irrtum gelingt solche Abstraktion, sondern für zahlreiche Problemfelder wie den Vertragsschluss, Täuschung und Drohung, Stellvertretung, Verjährung, Fristen, Leistungsstörungen (Unmöglichkeit, Verzug etc.) und vieles mehr. Wer als Jurastudent eine moderne, von Aufklärung und Liberalismus geprägte „zivilistische“ Rechtsordnung (darunter das deutsche BGB) lernen darf, anstatt sich mit Formalien und Einzelregeln etwa des common law zu beschäftigen, lebt ein sehr viel glücklicheres Leben und wird „Recht“ auch als solches besser verstehen.
Weniger Abgrenzungen
Abstraktion befreit uns zudem vor mancher Prüfung. Wenn etwa die zuvor erwähnte Täuschungsanfechtung
Breitere Bewährung
Weiterhin profitiert dann etwa das Kaufrecht von den praktischen Erfahrungen (und rechtlichen Reaktionen hierauf), welche die Praxis auch z. B. im Werk-, Dienst- oder Mietvertragsrecht zu arglistigen Täuschungen ansammelt (und umgekehrt). Manche Verträge oder Konstellationen kommen nur selten vor, so dass es hilft, etwa eine bereits zum Kaufvertrag gemachte Erfahrung oder ein dazu getätigtes Urteil auch auf eine Verwahrung (
Vermeidung von Widersprüchen
Ebenso werden widersprüchliche Regelungen zwischen den einzelnen Vertragstypen vermieden. Würde etwa die Täuschung je nach Vertragstyp unterschiedlich erfasst und entwickelte sich die Rechtsprechung dazu unabhängig voneinander, wäre die Gefahr groß, am Ende dieser Entwicklung mit unterschiedlichen Regeln für sehr vergleichbare Interessenlagen dazustehen. Das wiederum provoziert dann Umgehungen (bzw. Erschleichungen) und andere Friktionen.
Offenheit für neue Entwicklungen
Ein weiterer, in unserer sich immer schneller verändernden Gesellschaft extrem wichtiger Vorteil von Abstraktion ist es, das Recht weniger anfällig gegenüber neuen Entwicklungen zu machen. Das gilt gleichermaßen für gesellschaftlichen wie technischen Wandel. Abstraktion macht Recht also resistenter, stabiler und ist damit für eine Gesellschaft auch leichter zu „warten“.
Um hier nur ein Beispiel zu nennen: Das BGB regelt nicht nur abstrakt das „Rechtsgeschäft“, sondern verlangt für das Wirksamwerden einer Willenserklärung gegenüber Abwesenden in