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zB „433 bgb“ oder „Form“
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Schuldrecht Allgemeiner Teil

Schuldrecht Allgemeiner Teil als Lehrinhalt

Dieses Lehrbuch behandelt den Allgemeinen Teil des Schuldrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs („SR AT“), wie er typischerweise an deutschen Universitäten gelehrt und in den gängigen Lehrbüchern beschrieben wird.

Grob gesprochen geht es um Abschnit 1 - 7 von Buch 2 des BGB mit den §§ 241 - 432 BGB, wobei einzelne Bereiche ausgeklammert werden.

Vorausgesetzt werden Kenntnisse des BGB AT und einzelne, dafür notwendigen Grundlagen des Sachenrechts (§§ 854 ff. BGB) und des Bereicherungsrechts (§§ 812 ff. BGB).

Themen

Leistungsstörungen

Insbesondere regeln die §§ 241 - 432 BGB (Schuldrecht Allgemeiner Teil, „SR AT“) sogenannte Leistungsstörungen und damit, was passiert, wenn etwas bei der Abwicklung eines Rechtsgeschäfts schief geht:

Weiteres

Daneben finden sich diverse weitere Themen, darunter etwa zur

AGB und culpa in contrahendo

Wenngleich man über die genaue rechtsdogmatische Verortung streiten mag, enthält das 2. Buch des BGB schließlich zwei weitere wichtige Themenkomplexe, nämlich

„Vor die Klammer ziehen“

Nicht nur das Zivilrecht, sondern jedes fortschrittliche Recht bemühts sich um möglichst allgemeingültige, breit anwendbare Regelungen. Erst das ermöglicht es überhaupt, Recht in einer modernen, arbeitsteiligen Gesellschaft zu verwirklichen.

Eingehend dazu im Abschnitt „Abstraktion im Recht“ im BGB AT-Lehrbuch. Der Allgemeine Teil des Schuldrechts ist – neben dem BGB AT – nur ein besonders mustergültiges Beispiel für das, was sich im gesamten Recht fortwährend ausbildet und fortentwickelt.

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