Negatives und positives Interesse bei § 122 BGB (Fall)
M will von V dessen Wohnung im März für 400 € mieten, schreibt aber aus Versehen „Februar“. Nachdem er den Irrtum bemerkt, ficht er den Vertrag an. V verlangt 500 €, da Interessent I bereit gewesen wäre, ihm für den Februar sogar diesen Betrag zu zahlen, V ihn aber mit Rücksicht auf M abgewiesen hatte und I mittlerweile abgesprungen ist. Ansprüche des V?
V könnte gegen M einen Anspruch auf 500 € aus
M könnte nach
Der Anspruch des
V müsste Anspruchsinhaber sein. Beim sich aus empfangsbedürftigen Willenserklärungen zusammensetzenden Mietvertrag ist das nach
Nach