Drittwirkung von Grundrechten
Begriff
Als „mittelbare“ Drittwirkung von Grundrechten diskutiert man die Anwendbarkeit der
Relevanz
Direkte, nicht nur mittelbare Wirkung des Grundgesetzes
Das Grundgesetz als der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland geht Bundes- wie Landesgesetzen vor, vgl.
Abwehrrecht gegen den Staat
Grundidee
Allerdings schützen die Grundrechte nicht Private voreinander, sondern den Einzelnen gegen den Staat, vgl. etwa
Eine enge und deshalb ausdrücklich erfasste Ausnahme bildet
Bedeutung
Diese klare Ausrichtung der
Wer Grundrechte entgegen ihrem klaren Wortlaut und der klaren verfassungsrechtlichen Intention als Argument gegen Freiheit und Individualismus im Zivilrecht verwendet, achtet diese Grundrechte nicht, sondern missachtet und unterläuft sie.
Auslegungshilfe?
Wohl aber mag man sich fragen, ob die gegen den Staat gerichteten Grundrechte staatliche Wertvorstellungen ausdrücken, die sich dann zumindest für eine Gesetzesauslegung berücksichtigen lassen. Immerhin ist die Verfassung dem Staat wichtig. Hier sollte man unterscheiden:
Bei kollektiven Anliegen, die dem Staat wichtiger als die Vertragsfreiheit sind, ist es konsequent, sie gegen das individualistisch-liberale Privatrecht durchzusetzen.
Geht es hingegen um klassisch zivilrechtliche Fragen wie eine mögliche Ausbeutung oder die für private Rechtsetzung zu verlangende Entscheidungsqualität, ist dies nicht etwa anhand öffentlich-rechtlicher Kategorien, sondern individualistisch-liberal anhand der Parteiinteressen auf Basis der jeweiligen rechtlichen Ausgangslage zu konkretisieren. Näher dazu beim „strukturellen Ungleichgewicht“.
Freiheit versus Kollektivismus
Individualismus
Es ist der große Vorzug liberaler Rechtsordnungen wie der Bundesrepublik Deutschland, dass sich Einzelne als Individuum getreu ihren eigenen Vorstellungen entfalten dürfen. Ohne Vertragsfreiheit, Privateigentum oder Gewerbefreiheit lebten wir in einer Diktatur.1
Individualismus bedeutet, sich anderen gegenüber nicht für sein Handeln oder seine Werte rechtfertigen zu müssen. „Gemeinnutz vor Eigennutz“, „Du bist nichts, Dein Volk ist alles“, „Volkssolidarität“ oder „Die Partei, die Partei hat immer Recht“ haben derzeit glücklicherweise ausgedient.
Fall 1: Millionär M langweilt sich und fährt daher seinen nagelneuen Ferrari im Wert von 300.000 € mit einem großen Rumms gegen die Wand (Totalschaden), um sich gleich wieder einen neuen zu bestellen. Im benachbarten Waisenhaus H hätte man für dieses Geld liebend gerne Essen und eine Waschmaschine gekauft.
Nach gängigen kollektivistischen Maßstäben hätte M die 300.000 € besser H gegeben, anstatt diesen Wert für ein paar Sekunden Spaß zu vernichten. Doch ist M Eigentümer des Autos und darf nach
Grenzen
Andererseits beschneiden auch liberale Demokratien individuelle Freiheiten zugunsten kollektiver Anliegen. Ebenso betreiben sie massive Umverteilung etwa über das Steuerrecht, Sozialrecht und öffentliche Güter.
Nachvollziehbar ist die Anwendung öffentlich-rechtlicher Maßstäbe daher dort, wo es anders als generell im Zivilrecht um kollektive Anliegen geht. So mag man diese dann über Generalklauseln wie die
↑ Instruktiv Böhm, Privatrechtsgesellschaft und Marktwirtschaft, ORDO 17 (1966), 75 ff.