Drittwirkung bei Breitenwirkung
Breitenwirkung
Manche Rechtsgeschäfte mögen zwar beide Parteien besserstellen, wohl aber nachteilige Auswirkungen auf andere haben. Das wiederum mag dann Anlass sein, solche Rechtsgeschäfte zu unterbinden, selbst wenn sich hierzu kein ausdrückliches gesetzliches Verbot findet.
Bsp.: Prostitution
Fall 4: Die 18jährige Elena beschließt, als Prostituierte zu arbeiten. Sind die von ihr mit den jeweiligen Freiern geschlossenen Verträge wirksam?
Hier fragt sich, ob wir Prostitution auch dann verhindern sollten, wenn die Prostituierte wohlinformiert und rational handelt sowie bei ihrer Berufsausübung weder bedroht noch ausgebeutet wird. Geht es um das jeweilige Rechtsgeschäft, hält das an den Rechten und Interessen der Parteien ausgerichtete Zivilrecht bessere und vor allem belastbarere Kriterien bereit (dazu später zum „strukturellen Ungleichgewicht“).
Was dann noch an Argumenten übrig bleibt, um solche Verträge zu missbilligen, darüber lässt sich trefflich streiten: Nur weil das Kollektiv (etwa die Gesellschaft) Prostitution verurteilt, sollten man diese mehrheitliche Sittsamkeitsvorstellung nicht anderen aufdrängen (dazu im Kapitel zuvor). Das Prostitutionsgesetz (vgl.
Andererseits sind hier Menschenhandel, Zwangsprostitution und Ausbeutung stark verbreitet, weshalb man diesen Berufszweig verbieten und effektive strafprozessuale Befugnisse aufrechterhalten wollen mag.
Bsp.: Organhandel
Fall 3: Opa O überzeugt den 18jährigen indischen Gastarbeiter I, ihm für 50.000 Euro eine Niere zu verkaufen. Ist der Kaufvertrag wirksam?
Je nach Situation mag der Verkauf einer Niere für viel Geld I tatsächlich besserstellen, etwa wenn I dadurch eine wichtige Ausbildung finanziert.1 Daher ließe sich dafür plädieren, diesen Kaufvertrag rechtlich nur bei einer Ausbeutung oder einer uninformierten bzw. irrationalen Entscheidung zu missbilligen. Allerdings kann man diese Gefahr für so stark halten, dass man solche Rechtsgeschäfte generell-typisierend unterbindet.
Daneben mag unsere Gesellschaft kollektiv Organhandel missbilligen, sei es als Sittsamkeitsempfinden (dazu zuvor) oder wegen der oft damit verbundenen, organisierten Kriminalität. In Deutschland ist der Organ- und Gewebehandel nach
↑Kriz, Braucht der Mensch zwei Nieren? Ruperto Carola 1996 Bd. 1 (abrufbar unter https://www.uni-heidelberg.de/uni/presse/RuCa1_96/kriz.htm).