Empfangsbote
Begriff
Empfangsbote ist, wer auf Seiten des Empfängers eine Willenserklärung als dafür zuständige Person entgegennimmt und damit als Bote (nicht als Stellvertreter, dazu
Rechtliche Konsequenzen
Übermittlung als Zugang
Wird eine empfangsbedürftige Willenserklärung an einen Empfangsboten übergeben, geht sie bereits mit Übermittlung an den Empfangsboten dem Adressaten zu, ohne dass es – mangels Stellvertretung gemäß
Verlust geht zu Lasten des Empfängers
Verliert der Empfangsbote einen ihm ausgehändigten Brief, geht dies zu Lasten des Empfängers, da der Zugang bereits erfolgte.
Kein Widerruf nach § 130 Abs. 1 S. 2 BGB
Angesichts dieses Zugangs ist dann auch kein Widerruf nach
Keine Anfechtung nach § 120 BGB, …
Übermittelt ein Empfangsbote dem Adressaten die Willensenserklärung falsch (Bsp.: Der Empfangsbote verhört sich und berichtet dem Adressaten „kaufen“ statt „verkaufen“.), ist dies kein Übermittlungfehler i. S. d.
… ggf. aber Inhaltsirrtum bei darauffolgender Annahme
Sofern der Adressat dann allerdings auf ein dermaßen falsch übermitteltes Angebot mit „Ja“, „einverstanden“ o. Ä. antwortet, unterliegt er einem Inhaltsirrtum nach
Abgrenzung
Stellvertreter
Als Bote nimmt der Empfangsbote keine Willenserklärung in Stellvertretung nach
Erklärungsbote
Während der Erklärende frei darin ist, welcher Person er als Erklärungsbote die Übermittlung seiner Willenserklärung anvertraut, kann Empfangsbote nur sein, wer für solche Empfangnahmen zuständig ist. Wird eine ungeeignete Person ausgewählt, für deren richtige Übermittlung der Adressat nicht einstehen sollte, ist sie stattdessen als Erklärungsbote anzusehen. Sachlich geht es hier um einen Kompromiss zwischen der Zuverlässigkeit und Steuerbarkeit der Kommunikation durch den Adressaten und andererseits deren Unkompliziertheit.
Überreicht der Vermieter ein Kündigungsschreiben dem 3-jährigen Kind seines Mieters, sollte es nicht bereits dadurch dem Mieter zugegangen sein, sondern der Vermieter das Risiko des Verlusts oder einer Verzögerung tragen. Denn Kleinkinder sind für eine solche Übermittlung ungeeignet. Auch eine Putzfrau ist nur Erklärungs-, nicht Empfangsbotin, wenn ihr ein Brief übergeben wird. Demgegenüber profitiert auch der Adressat, wenn Briefe nicht nur ihm persönlich, sondern etwa auch einem Sekretär, überbracht werden können.