Schwarzkauf (Fall)
Hinz und Kunz haben die vielen Steuern und Gebühren satt. In einem „genialen Befreiungsschlag“ widersetzen sie sich dieser „staatlichen Willkür“ dadurch, dass Kunz zwar von Hinz ein Grundstück für 200.000 € kaufen soll, sie im Kaufvertrag jedoch nur einen Kaufpreis von 100.000 € niederschreiben. Dieser geringere Betrag soll den Behörden gemeldet werden. Kaufvertrag und Auflassung werden durch den nichts ahnenden Notar beurkundet, die Eintragung des Eigentumübergangs ins Grundstück steht noch aus. Welche Ansprüche hat Hinz gegen Kunz?
Hinz gegen Kunz, 200.000 €, § 433 Abs. 2 BGB
Hinz könnte gegen Kunz einen Anspruch auf Zahlung von 200.000 € aus
Bist Du Dir unsicher, ob Du einen Anspruch über 200.000 € oder über 100.000 € prüfen sollst, beginne mit dem höheren Betrag. Denn eingangs formulierst Du ja nur die Frage und kannst dann im weiteren Verlauf klären, was Hinz tatsächlich bekommt.
Hinz und Kunz haben sich über den Grundstückskauf (zum Kauf vgl. allgemein
Fraglich erscheint allerdings, ob der Kaufpreis 200.000 € (wie gewollt) oder 100.000 € (wie erklärt) beträgt. Das könnte nach
Hinz und Kunz gaben ihre äußere Willenserklärung über 100.000 € in gegenseitigem Einverständnis nur zum Schein ab, tatsächlich gewollt war ein Kaufpreis von 200.000 €. Damit ist das ungewollte Rechtsgeschäft nach
Allerdings greifen gemäß
Dass Hinz und Kunz Steuern hinterziehen wollen, könnte als sittenwidrig gem.
Andererseits haben die Parteien hier noch nicht einmal das Versuchsstadium erreicht. Sie können dem Finanzamt gegenüber noch den tatsächlichen Kaufpreis angeben. Zudem bildet die Steuerhinterziehung im Fall nur ein Begleitmotiv, das den Kaufvertrag – anders als etwa eine Schwarzgeldabrede beim Werkvertrag – nicht entscheidend prägt. Im Ergebnis ist daher eine Nichtigkeit gem.
Selbst wenn Du hier eine Nichtigkeit bejahst, musst Du jetzt unbedingt noch die weitere Einrede des
Der Kaufvertrag darf nicht nach
Der Kaufvertrag ist ein Rechtsgeschäft.
Dieser Kaufvertrag könnte nach
An dieser notariellen Beurkundung müsste es fehlen. Zwar erscheinen Hinz und Kunz vor dem Notar und legen diesem ihren Kaufvertrag vor. Doch enthält dieser äußerlich nicht etwa die gewollten (und nach
Der nichts ahnende Notar beurkundete also den „falschen“, nämlich den nichtigen und nicht den wirksamen, verdeckten Kaufvertrag. Für diesen fehlt es damit an der nach
Zwar könnte der Kaufvertrag (über 200.000 €) nach
Damit bleibt es bei der Nichtigkeit nach