StrgK
zB „433 bgb“ oder „Form“
Iuphoria

Inhalt eines Rechtsgeschäfts

Begriff

Der Inhalt einer Willenserklärung oder auch eines Rechtsgeschäfts beschreibt deren Rechtsfolgen und damit, was dieser Vorgang privater Rechtsetzung rechtlich bewirkt. Wer im Supermarkt eine Tafel Schokolade auf das Band legt, gibt etwa ein Angebot mit dem Inhalt ab, die Tafel zum ausgewiesenen Preis mitsamt der in §§ 433 ff. BGB beschriebenen Rechtsfolgen zu kaufen. Die Frage nach dem Inhalt einer Willenserklärung bzw. eines Rechtsgeschäfts ist eng mit der Auslegung von Willenserklärungen verknüpft.

Privatautonom versus heteronom

Der Inhalt eines Rechtsgeschäfts kann sich sowohl privatautonom aus subjektiven Merkmalen wie dem Geschäftswillen als auch heteronom etwa anhand dispositiven oder zwingenden Rechts (vgl. etwa §§ 434 ff. BGB) oder aus der Verkehrssitte (vgl. dazu etwa § 157 BGB) ergeben. Unser Vertragsrecht praktiziert hier eine ausgeklügelte Kompetenzverteilung.

In Irrtumsfällen wird es wichtig, zwischen dem subjektiv Gewollten und dem äußeren Erklärungsinhalt zu unterscheiden, der nach dem sogenannten objektiven Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln ist.

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