„lediglich rechtlich vorteilhaft“
Siehe auch die nachfolgende Vertiefung zur Übertragung belasteter Grundstücke und zu „neutralen Geschäften“.
Begriff
„lediglich rechtlich vorteilhaft“ ist ein Rechtsgeschäft, das den Minderjährigennicht rechtlich belastet. Auf eine wirtschaftliche Betrachtung wie etwa das Preis-/Leistungsverhältnis kommt es nicht an.
Beachte einmal mehr das Abstraktions- und Trennungsprinzip: Ein Kaufvertrag ist zwar nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, weil nach
Sinn und Zweck
Die
Zwar können auch andere Rechtsgeschäfte – etwa ein besonderes „Schnäppchen“ – dem Minderjährigen günstig sein. Doch lässt sich das nur schwer rechtssicher erfassen. Vielmehr müsste ein Gericht aufwändig prüfen, ob ein Rechtsgeschäft tatsächlich interessengerecht war. Das erklärt die zwar enge, aber klar subsumierbare Formulierung des
Beispiele
Lediglich rechtlich vorteilhaft
Übertragung von Rechten
Werden dem Minderjährigen durch Verfügungen etwa nach
Schenkung zu seinem Gunsten
Ein Schenkungsvertrag (vgl.
Erhalt eines Angebots
Ein Antrag gemäß
Mahnung
Mahnt der Minderjährige einen Schuldner nach
Nicht lediglich rechtlich vorteilhaft
Rechtliche Verpflichtung
Wann immer der Minderjährige durch das Rechtsgeschäft zu etwas rechtlich verpflichtet wird, ist es zustimmungspflichtig.
Gegenseitige Verträge
Daher ist
Rechtsverlust, nachteilige Rechtsänderung
Wann immer der Minderjährige ein Recht an andere überträgt oder sich ein ihm zustehendes Recht inhaltlich verschlechtert (Bsp.: Verpfändung), ist es zustimmungspflichtig.