Vertrag
Begriff
Der insbesondere in den
Siehe auch zum Verhältnis von Rechtsgeschäft, Willenserklärung und Vertrag sowie zu dem von Versprechen und Vertrag.
Varianten
„Normalfall“
Klassisches Beispiel eines Vertrags ist der in den
Verpflichtungen und Verfügungen
Doch findest Du Verträge nicht nur bei solchen Verpflichtungsgeschäften, sondern auch bei Verfügungen. So ist etwa die dingliche Einigung nach
Anzahl der Willenserklärungen
Die meisten Verträge setzen sich aus zwei Willenserklärungen, dann Angebot (bzw. Antrag) und Annahme genannt, zusammen. Hierzu gehören etwa Kauf (
Ein einseitiges Versprechen erfasst das BGB nicht übergreifend, kennt aber einseitige Rechtsgeschäfte wie z. B. die Auslobung (
Manche Verträge gehen darüber jedoch hinaus. Gesellschaften wie die BGB-Gesellschaft (
Gegenseitigkeit
Bei gegenseitigen Verträgen sind Leistung und Gegenleistung getreu den
Erfüllung versus Vertrag
Die Erfüllung gem.
Vertragsschluss
Der Vertragsschluss unterliegt zahlreichen Voraussetzungen, darunter:
- Zustandekommen:
§§ 145 ff. BGB - Irrtümer:
§§ 118 ff. BGB - Formvorgaben:
§§ 105 ff. BGB - Geschäftsfähigkeit:
§§ 104 ff. BGB - Stellvertretung:
§§ 164 ff. BGB
Vertrag als Schuldverhältnis
Zur Begründung eines „Schuldverhältnisses“ gem.